Berufliche Vorsorge 2. Säule
Nebst dem Einkommen aus der Anstellung z.B. bei einer Musikschule erzielen viele Musikerinnen und Musiker oft einen beträchtlichen Teil ihrer Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Das Schweizer Musik Syndikat SMS ermöglicht seinen Mitgliedern den Anschluss an die Pensionskasse Musik und Bildung welche massgeschneiderte Vorsorgepläne anbietet. Diese Pensionskasse ist ebenfalls in dem Netzwerk Vorsorge Kultur, das in mai 2009 von Suisseculture Sociale gegründet wird.
Selbstständigerwerbend ? Mehrfach- und Teilzeitbeschäftigt ?
Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit unterliegt nicht der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Die Pensionskasse Musik und Bildung hat für ihre Versicherten und für Mitglieder der angeschlossenen Verbände (darunter: das SMS) ein Angebot für selbstständiges Erwerbseinkommen mit massgeschneiderten Plänen.
Für mehrfach Teilzeitbeschäftigte stellt sich oftmals das Problem, dass ihre Teilpensen die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge nicht erreichen. Mit Art. 46 BVG wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass Arbeitnehmende in solchen Fällen ihre Vorsorgesituation freiwillig verbessern können. Obwohl vom Ansatz her klar, lassen sich die darin vorgesehenen Vorgänge vor allem aus organisatorischen und administrativen Gründen kaum zweckmässig und zu vertretbaren Kosten umsetzen. Die Pensionskasse Musik und Bildung hat sich dieser Problematik angenommen und bietet als Lösung den Vorsorgeplan MV. Damit erfüllt der Arbeitgebende einerseits mit geringem Aufwand seine gesetzlichen Verpflichtungen und trägt andererseits zur Verbesserung der unbefriedigenden Vorsorgesituation des mehrfach Teilzeitbeschäftigten bei.
Flyers erhältlich beim Sekretariat SMS
032 535 02 24 oder info(at)sms-online.org
Weitere Informationen und Anmeldung bei:
Pensionskasse Musik und Bildung
Marktgasse 5
4051 Basel
Christine Stücker, Tel. 061 906 99 03
Sabrina Demontis, Tel. 061 906 99 04
sowie unter www.musikervorsorge.ch