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Kulturmanagement in Luzern

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Revision der AHV - Konsequenzen

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Jahresbericht 2009

 

 

Revision KFG: Der aktuelle Stand

Kurzkommentar zur Revision KFG nach Ständerat vom 04.06.2009  =>lesen

 

Am 30. September 2008 hat nun der Nationalrat einen ersten Teil der Kulturförderungsgesetztes KFG beraten. Frühestens im Dezember (Wintersession) werden die Beratungen weitergeführt. Anschliessend ist es am Ständerat, den Gesetzesvorschlag weiter zu diskutieren.

 

Mit 107 zu 62 Stimmen lehnte es der Nationalrat ab, mit einer Spezialbestimmung die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden zu stärken. Er verwarf Anträge, für Künstlerinnen und Künstler eine berufliche Vorsorge einzurichten. Mit 101 zu 77 Stimmen hiess er aber einen Kompromissantrag von Toni Bortoluzzi gut: "Art. 8a Soziale Sicherheit der Kulturschaffenden / Der Bund überweist von Unterstützungsbeiträgen an Kulturschaffende einen vom Bundesrat festgelegten prozentualen Betrag an eine gebundene Vorsorgeeinrichtung des betroffenen Empfänger."

 

Ausstehende Diskussionspunkte, die frühestens im Dezember (Wintersession) in den Nationalrat gelangen: 1) Die Schaffung eines Schweizer Kulturrates, der den Bundesrat in Belangen der Kulturpolitik beraten soll und 2) Die Aufgabenteilung Pro Helvetia und Bundesamt für Kultur.

 

Weiterführende Infos unter: http://www.suisseculture.ch/de_1.htm

 

1.11.2008