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Jahresbericht 2009

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Kulturförderungsgesetz - Der Berg hat eine Maus geboren

Die Eidgenössischen Räte haben am 11. Dezember 2009 das Bundesgesetz über die Kulturförderung (Kulturförderungsgesetz, KFG) verabschiedet. Eine komplett unzulängliche Vorlage für ein Kulturverwaltungsgesetz des Bundesrates, die praktisch alle Anliegen der Kulturverbände ignorierte, wurde dank der in die parlamentarische Beratung eingeflossen Anträge in einigen Punkten verbessert. Trotzdem kann von einem zeitgemäßen Gesetz zur Kulturförderung des Bundes keine Rede sein. Der Bund wird in der Kulturförderung in der Schweiz auch weiterhin praktisch keine Rolle spielen. Zu bedauern ist, dass die Stiftung Pro Helvetia entmündigt und der Stiftungsrat seiner Kernaufgabe, der strategischen Führung, enthoben wurde. Es ist zu hoffen, dass die wiederholt gemachten Versprechungen, wonach die Stiftung in ihren operativen Geschäften unabhängig bleibt und die künstlerische Freiheit gewahrt wird, eingehalten werden. Erfreulich ist, dass die Aufgabenteilung zwischen Pro Helvetia und dem Bundesamt für Kultur geklärt werden konnte (Auszug von der Mitteilung von Suisseculture).

 

Weitere Informationen unter: www.bak.admin.ch/themen/kulturpolitik/00450/index.html